Akten, die keinen generellen oder vertraglich abgemachten Sperrfristen unterliegen, sind für alle Interessierten zugänglich. Falls ein entsprechendes Gesuch um Akteneinsicht bewilligt wird, können gesperrte Unterlagen unter bestimmten Bedingungen eingesehen werden (
https://staatsarchiv.lu.ch/benutzung/schutzfristen).